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  • Vermittelt die PV auch Pflegekräfte aus dem Ausland innerhalb von Deutschland?
    Die PV vermittelt hauptsächlich drittländische und ausländische Pflegekräfte außerhalb der EU. Nötige Vorbereitungen, wie Antragstellung und Antragvorbereitung für die Arbeitsmarktzulassung, Einreise von bereits angeworbenen Pflegefachkräften und Berufsanerkennung, werden von der PV übernommen. Zudem wird das Einhalten anerkannter Qualitätsstandards in ethischen Rahmenbedingungen von der PV überprüft und eine Beratung für die Kunden angeboten.
  • In welchen Herkunftsländern wird das Antragsmanagement für Pflegekräfte von der PV übernommen?
    Die PV unterstützt vor allem Pflegekräfte aus der Türkei, die in Deutschland arbeiten möchten. Außerdem ist das Unternehmen derzeit in Indien, Sri Lanka, Bosnien-Herzegowina, Brasilien und auf den Philippinen tätig, da hier ebenfalls die erforderlichen Qualitätsrichtlinien an Personal und Ausbildung gegeben sind. Diese Auswahl kann sich ändern, wenn neue passende Herkunftsländer hinzukommen.
  • Wie lange dauert es, bis eine ausländische Pflegekraft tatsächlich in Deutschland arbeiten kann?"
    Die Dauer des gesamten Verfahrens regelt größtenteils das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Hier wurde im März 2020 nachgebessert und ein beschleunigtes Verfahren nach §81a AufenthG mit kürzeren Bearbeitungsfristen möglich: Das Anerkennungsverfahren benötigt nun etwa zwei Monate, das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit im Anschluss etwa eine Woche. Beim Visumsverfahren muss man derzeit mit sechs Wochen rechnen. Dass im laufenden Verfahren keine unnötigen Verzögerungen entstehen oder Fristen nicht eingehalten werden, stellt die PV mit ihrer Erfahrung und den guten Kontakten zu den zuständigen Stellen im Interesse aller sicher.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ausländische Pflegefachkräfte nach Deutschland einreisen und hier in ihrem Beruf auch arbeiten dürfen?"
    Das Wichtigste ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses im Ausland (entsprechend dem sogenannten Referenzberuf: Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Pflegefachmanna/ Pflegefachfrau). Ohne diese Anerkennung darf ausländisches Pflegepersonal in Deutschland nicht als als Pflegefachkraft arbeiten. Allerdings dürfen Anwärter nach dem Aufenthaltsgesetz schon berufsähnliche Tätigkeiten ausüben, während die Anerkennung geklärt wird. Hier greifen landesrechtlich geregelte Bestimmungen, die je nach Bundesland variieren und mit der Anerkennungsstelle abgestimmt werden müssen. Zustimmen muss auch die Bundesagentur für Arbeit. Außerdem sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 nach gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für die Erteilung der Berufserlaubnis eine Grundvoraussetzung.
  • Werden andere Dienstleistungen mit Bezug zu Personalvermittlung und Integration von der PV übernommen?
    Bei der Verfahrensbegleitung achtet die PV mit Maßnahmen zur Qualitätssicherung besonders auf das Einhalten ethischer Grundsätze. Andere Leistungen, wie die Einreise Organisation oder eine Sprachschulung vor und nach der Einreise liegt in der Verantwortung der beauftragten Personalserviceagentur oder des zukünftigen Arbeitgebers. Zudem bietet die PV beratend Unterstützung. Einrichtungen können sich zudem zur beruflichen, sozialen und fachlichen Integration bei dem deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte der Gesundheits- und Pflegeberufe (DKF) beraten lassen.
  • Welches Sprachniveau brauchen Pflegefachkräfte, um in Deutschland arbeiten zu dürfen?"
    Bundesweit wird ein Sprachzertifikat auf Niveau B2 GER benötigt, um eine Berufszulassung zu erhalten. Allerdings dürfen Pflegefachkräfte bereits mit Niveau B1 GER einreisen, um dann hier in Deutschland während der Anpassungsmaßnahmen eine Schulung und Prüfung für Niveau B2 GER zu absolvieren. Das regelt der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen GER. Daneben werden auch ältere Standard-Sprachzertifikate wie das Goethe-Zertifikat, ÖSD, TELC etc. akzeptiert.
  • Welchen Berufsabschluss brauchen Pflegefachkräfte, um in Deutschland eine Anerkennung zu erhalten?"
    Absolute Grundlage für die Anerkennung von Pflegekräften aus dem Ausland in Deutschland ist ein abgeschlossenes Studium mit dem Abschluss zum Bachelor of Nursing oder einem anderen vergleichbaren vierjährigen Studium – und zwar in Verbindung mit einer nationalen Berufserlaubnis. Da dieser Abschluss normalerweise nicht gleichwertig zur deutschen Ausbildung gewertet wird, muss die Pflegekraft eine Ausgleichsmaßnahme absolvieren, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Auch eine dreijährige Berufsfachausbildung kann anerkennungsfähig sein. Damit diese Fragen frühzeitig und rechtssicher geklärt werden können, stehen die Experten der PV den Pflegefachkräften bereits in der Anwerbungsphase zur Seite.
  • Kann die PV in Deutschland auch für die Pflegekräfte tätig sein?
    Nein, denn Auftraggeber für die PV sind ausschließlich Kliniken und Pflegeeinrichtungen, also die zukünftigen Arbeitgeber. Alle Pflegekräfte, die eine arbeitgeberunabhängige Berufsanerkennung in Deutschland haben möchten, werden deshakb von der PV an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) verwiesen.
  • Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie mit der PV zusammenarbeiten?"
    Planungssicherheit Individuelle und neue Personalkonzepte Kein eigenes Recruiting nötig Eine unkomplizierte und reibungslose Vermittlung von geeigneten Pflegefachkräften Entlastung Ihrer Verwaltungsstellen Kompetente, erfahrene und leistungsbereite neue Pflegefachkräfte, die hochmotiviert und qualifiziert sind Verlässliche Integration in ein Leben in Deutschland
  • Unser Projekt Fachkräfte für Deutschland
    Der Mangel an Fachkräften in Deutschland ist weit bekannt und macht sich in der Kranken- und Altenpflege bemerkbar. Schon heute gibt es viel mehr offene Stellen als arbeitslose Fachkräfte. In einer wachsenden und älter werdenden Gesellschaft, gibt es immer mehr Personalbedarf in der Pflege. Somit wird sich dieser Fachkräftemangel weiter verschärfen. Laut Experten werden bis 2025 rund 150.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt. Aufgrund dessen hat die PV ein Projekt entwickelt, um mehr Pflegefachkräfte aus dem Ausland für Deutschland zu gewinnen und ausreichend Personal in der Pflege wiederherzustellen. Dabei qualifiziert die PV die Pflegekräfte vor und begleitet sie bei ihrer Integration. Zudem bereiten die Pflegekräfte fachlich und sprachlich vor und sorgen für eine reibungslose Vermittlung an Pflegeeinrichtungen und Kliniken in Deutschland. In Folge dessen erhalten sie als Arbeitgeber fachlich und sprachlich kompetente und vorbereitete Pflegekräfte, welche sich dank der Anerkennung ihrer Fachabschlüsse und Vorbereitung gut in die deutsche Gesellschaft integrieren können und eine neue persönliche und berufliche Perspektive erlangen. Indem wir Sie bei der Auswahl und Integration der Pflegefachkräfte unterstützen, werden offene Stellen mit kompetentem Personal gefüllt. Wir vermeiden eine Verschuldung oder Lohndumping der Pflegefachkräfte durch gerechte und überschaubare verfahren bei der Vermittlung. Hierbei genießen die ausländischen Pflegekräfte die gleichen Rechte und Pflichten, wie deutsche Arbeitnehmer/innen. Auch die Herkunftsländer profitieren von den legalen, gerechten und übersichtlichen Migrationsverfahren, durch Zusammenarbeit von der PV mit den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer. Auch der lokale Arbeitsmarkt wird entlastet und entwicklungspolitische Impulse werden in den Herkunftsländern angestoßen, indem die Migranten und Migrantinnen Geld an ihre Familien zur Unterstützung senden.
  • Kooperation mit starken, verlässlichen Partnern: ZAV und GIZ"
    Das Ziel der Kooperation von GIZ und ZAV ist es, durch ihre Expertise gemeinsam für eine abgestimmte und bedarfsgerechte Gewinnung von Krankenpflegekräften aus Drittstaaten zu sorgen und einen nachhaltigen Integrationsprozess zu gewährleisten. ZAV: Die Bundesagentur für Arbeit ist Anbieterin verschiedener arbeitsmarktbezogener Dienstleistungen und gewinnt und vermittelt in ausgewählten Branchen und Berufsgruppen auch ausländische Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt. Hierbei kann sie auf Netzwerkstrukturen mit ausländischen Arbeitsverwaltungen zurückgreifen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAV sind für Sie als Arbeitgeber die erste Kontakt- und Informationsstelle. GIZ: Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) führt im Auftrag des Bundes und anderer Auftraggeber weltweit Projekte für nachhaltige Entwicklung durch und hat langjährige Erfahrungen in der internationalen
  • Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit
    Die bereits existierenden Vermittlungsabsprachen zwischen den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer und der Bundesagentur für Arbeit sind die Basis unserer Tätigkeiten im In- und Ausland. Darin geregelt ist zum Beispiel die Verpflichtung der ausländischen Pflegefachkräfte sowie der Arbeitgeber, im ersten Jahr der Beschäftigung in Deutschland Anerkennungsverfahren in der Gesundheits- und Krankenpflege zu durchlaufen. In Verbindung mit der §2(1) Beschäftigungsverordnung ist die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach §16d(4) Aufenthaltsgesetz zunächst auf zwölf Monate begrenzt. Die Pflegekräfte arbeiten in dieser Zeit bis zur staatlichen Anerkennung im Tätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach §43 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV). Die deutschen Arbeitgeber müssen die Pflegefachkräfte entsprechend ihres anerkannten Abschlusses tariflich eingruppieren – und höherstufen, sobald die Anerkennung vorliegt.
  • Prozessablauf – die fünf Phasen unserer Zusammenarbeit:
    Beratung der zukünftigen Arbeitgeber Recruiting geeigneter Fachkräfte im Ausland Vermittlung der Pflegefachkräfte Vorbereitung der Einreise und Anerkennung First Steps in Deutschland 1 Informatives Erstgespräch, Bedarfsanalyse, Beratung zu Ablauf und Anerkennung, Vertragsabschluss 2 Aktivierung der Teams im Ausland, Persönliche Auswahlgespräche, Auswahl geeigneter Pflegefachkräfte für Kunden 3 Vorschläge an zukünftige Arbeitgeber, Begleitung der persönlichen Auswahlgespräche, Vorbereitung der Arbeitsverträge, Verbindlicher Vertragsabschluss für beide Seiten 4 Abklärung der Sprachkompetenz und ggf. Sprachkurs bis Niveau B1 GER, mehrtägiger Pflegefachkurs und Orientierungstag, Vorbereitung auf Leben und Kultur in Deutschland, Unterstützung bei Arbeitsmarktzulassung und Visum, Anerkennungsberatung 5 Begleitung bei Behördengängen, Monitoring des Integrationsprozesses, Hotline für Fragen und Probleme
  • Die Kosten des Projekts und Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
    Die PV hat eine separate Gebührenliste erstellt, die nach Anfrage zu Ihnen gesendet werden kann. Darin sind Informationen und Preise für die Reisekosten aus dem Heimatland bis zum Beschäftigungsort Die gebühr für den B2 Sprachkurs in Deutschland Entlohnungen Kosten für den Wohnraum Kosten für die Zusammenstellung der Unterlagen aufgelistet.
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